Für eine saubere Umwelt       

Tarife & Abrechnung


Aktuelle Gebühren und Beiträge  für die Schmutzwasserbeseitigung

Schmutzwassergebühr (zentrale  Entsorgung)

Entgelt

Mengengebühr je Kubikmeter ab 01.01.2023

3,08 €

Grundgebühr je Monat und Wohneinheit

8,00 €


Beitrag für den Anschluss an die öffentliche Kanalisation

Entgelt

Beitragssatz je Quadratmeter Nutzungsfläche

4,35 €

Nutzungsfaktor bei eingeschossiger Bebaubarkeit (=Multiplikator)

1,0

Nutzungsfaktor bei zweigeschossiger Bebaubarkeit (=Multiplikator)

1,25


Schmutzwassergebühr Grubenentsorgung (=dezentrale Entsorgung)

Entgelt

Mengengebühr je Kubikmeter ab 01.01.2023

(ab Schlauchlänge von 10 Meter, plus 1,-€/ je weiterer Meter)

14,50 €

Mengengebühr je Kubikmeter Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen

31,94 €


Niederschlagswassergebühr


Niederschlagswassergebühr je Quadratmeter versiegelte Grundstücksfläche ab 01.01.2023

1,23 €



Abrechnung

SCHMUTZWASSER

Die Abrechnung erfolgt jährlich zum 31. Dezember. Grundlage ist der durch Ablesung (durch den Bürger selbst oder den Zweckverband) ermittelte Frischwasserverbrauch des zurückliegenden Zeitraums.

Privatwasserzähler:  Frischwasser, welches außerhalb des Hauses verwendet wurde (v. a. zur Gartenbewässerung) kann gebührenmindernd in Ansatz gebracht werden, wenn die Menge über einen Privatwasserzähler des Bürgers nachgewiesen werden kann. Diese „Gartenwasserzähler“ müssen fest installiert werden, den Bestimmungen des Eichgesetzes genügen und beim Zweckverband mit einer Fachunternehmererklärung angezeigt worden sein. Die Kosten für die Installation, die Wartung und den Austausch der Zähler (alle 6 Jahre!) trägt der Bürger. Die Installation eines Gartenwasserzählers muss durch eine Fachfirma ausgeführt werden, die die Zulassung für die Installation von Trinkwasseranschlüssen hat.

Was muss man bei Eigentumswechsel bzw. Umzug beachten? Im Fall Ihres Umzuges informieren Sie uns bitte schriftlich über Ihre neue postalische Anschrift. Sofern Sie außerdem Ihr Grundstück veräußert haben, benötigen wir von Ihnen darüber hinaus noch weitere Angaben für eine stichtagsgenaue Endabrechnung hinsichtlich der Schmutz- und/oder Niederschlagswassergebühren.

Im Fall einer Schmutzwassergebührenabrechnung sind folgende Einzelheiten von Ihnen anzugeben:

  • Das genaue Datum der grundbuchlichen Eigentumsumschreibung.
  • Die Stände der abrechnungsrelevanten Messeinrichtungen (Wasserzähler) zum Zeitpunkt der grundbuchlichen Eigentumsumschreibung.
  • Die vollständigen Namen der Erwerber*innen des Grundstücks und deren postalische Anschrift/en.

Im Fall einer Niederschlagswasserabrechnung geben Sie bitte folgende Informationen an:

  • Das genaue Datum der grundbuchlichen Eigentumsumschreibung.
  • Die vollständigen Namen der Erwerber*innen des Grundstücks und deren postalische Anschrift/en.

Bitte beachten Sie, dass Sie bis zur grundbuchlichen Eigentumsumschreibung gebührenpflichtig sind und damit auch für Schmutz- bzw. Niederschlagswassergebühren aufkommen. Die grundbuchliche Umschreibung und die Grundstücksübergabe lt. Kaufvertrag sind meist an verschiedenen Tagen.
Sie sollten in jedem Fall mit dem Datum der Grundstücksübergabe auf die zukünftigen Eigentümer*innen ein Übergabeprotokoll anfertigen, auf dem Sie gemeinsam mit den Erwerber*innen wichtige und abrechnungsrelevante Daten notieren und gegenzeichnen. Das Übergabeprotokoll vereinfacht Ihnen die Abmeldung bei den diversen Ver- und Entsorgern.

Da Sie mit Ihrem Grundstücksverkauf Ihre Immobilie den zukünftigen Eigentümer*innen sicher nicht erst mit der grundbuchlichen Eigentumsumschreibung überlassen, hat der Zweckverband „Fließtal“ die Möglichkeit, für Sie eine Zwischenabrechnung zum Zeitpunkt der Übergabe Ihres Grundstücks an die zukünftigen Eigentümer zu erstellen.
Damit können Sie als Noch-Eigentümer die Schmutz- bzw. Niederschlagswassergebühren den zukünftigen Eigentümer*innen privatrechtlich auf der Grundlage des Kaufvertrages in Rechnung stellen.

Mit der Zwischenabrechnung erhalten Sie mehrere Bescheide.
Zum einen wird für Sie der Gebührenbescheid für den Zeitraum erstellt, in dem Sie das Grundstück selbst genutzt haben bzw. selbst hätten nutzen können.
Darüber hinaus bekommen Sie einen Gebührenbescheid für den Zeitraum, ab dem die zukünftigen Eigentümer*innen das Grundstück nutzen. Mit diesem Gebührenbescheid können Sie den Erwerber*innen des Grundstücks die Schmutz- bzw. Niederschlagswassergebühren persönlich in Rechnung stellen.
Mit der grundbuchlichen Eigentumsumschreibung und nachdem Sie dem Zweckverband die o. g. Informationen erteilt haben, wird für Sie die Endabrechnung per Bescheid erstellt.
Mit diesem Gebührenbescheid sind Sie in die Lage versetzt, den Erwerber*innen des Grundstücks die Schmutz- und/oder Niederschlagswassergebühren für den Zeitraum, in dem diese das Grundstück genutzt haben, final abzurechnen.
Mit der grundbuchlichen Eigentumsumschreibung erhalten die Erwerber*innen und dann auch Eigentümer*innen des Grundstücks direkt vom Zweckverband eine eigene Kundennummer sowie die Abrechnung bzw. Vorausleistung zu den Schmutz- und/oder Niederschlagswassergebühren.
Für die Erstellung einer Zwischenabrechnung sind folgende Einzelheiten von Ihnen anzugeben:

  • Das genaue Datum der Grundstücksübergabe gemäß dem Übergabeprotokoll.
  • Die Stände der abrechnungsrelevanten Messeinrichtungen ( Wasserzähler) zum Zeitpunkt der Grundstücksübergabe gemäß dem Übergabeprotokoll.
  • Die vollständigen Namen der Erwerber*innen des Grundstücks und deren Anschrift/en.

Für die Erstellung der finalen Abrechnung werden folgende Daten benötigt:

  • Das genaue Datum der grundbuchlichen Eigentumsumschreibung.
  • Die Stände der abrechnungsrelevanten Messeinrichtungen zum Zeitpunkt der grundbuchlichen Eigentumsumschreibung.
  • Die vollständigen Namen der Erwerber*innen des Grundstücks und deren postalische Anschrift/en. Formular Eigentümerwechsel.

Wie verhält man sich bei Rohrbrüchen? Kann nach Behebung des Leitungsschadens durch eine zugelassene Installationsfirma oder die Wasser Nord GmbH & Co. KG bestätigt werden, dass bestimmte Wassermengen nicht in die Schmutzwasserkanalisation gelangten, sondern anderweitig versickerten, kann dies bei sofortiger Meldung in der Schmutzwasserabrechnung gebührenmindernd berücksichtigt werden.  Bei verspäteter Mitteilung und/oder fehlenden Nachweisunterlagen geht dieser Anspruch verloren. Formular Rohrbruch

Können mit der Grubenabfuhr beliebige Abfuhrunternehmen beauftragt werden? Nein ! Gemäß Satzung ist für die Entsorgung aus abflusslosen Sammelgruben allein der Zweckverband oder ein von ihm damit beauftragtes Unternehmen (gegenwärtig: Fa. Stolzenhagener Dienstleistungs & Logistik GmbH- SDL) zuständig. Wer von anderen Firmen abfahren lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und bezahlt darüber hinaus doppelt: einmal an die Fremdfirma und einmal an den Zweckverband „Fließtal“, wegen der von ihm vorgenommenen Abrechnung nach „Frischwassermaßstab“. Letzterer ist übrigens auch der Grund dafür, warum eine Versickerung von Schmutzwasser auf dem Grundstück zu keiner Kostenentlastung für den Bürger führt. Denn die jährliche Abrechnung erfolgt nach dem verbrauchten Frischwasservolumen (abzgl. Gartenwasser) und nicht nach der tatsächlich abgefahrenen Schmutzwassermenge.

NIEDERSCHLAGSWASSER  Die Gebührenberechnung erfolgt auf der Grundlage der in der Regel vom Bürger selbst ermittelten versiegelten Flächen, von denen Niederschlagswasser gezielt in öffentliche Niederschlagswasserbeseitigungsanlagen (Kanäle, Rigolen, Rückstaubecken u. ä.) eingeleitet wird. Es liegt im Interesse des Verbandes und des Gesetzgebers, wenn Bürger bestehende Rohrverbindungen kappen und ihr Niederschlagswasser (wieder) auf dem eigenen Grundstück versickern. Ein (ersatzweises) oberirdisches Ableiten über den Gehweg auf die Straße stellt aber eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Der Bescheid über die Niederschlagswassergebühren wird zum Anfang eines jeden Kalenderjahres für den zurückliegenden Zeitraum erlassen.