Für eine saubere Umwelt       

weitere Informationen zum Anschluss

Herstellung der Grundstücksanschlüsse:

Beachten Sie, dass der Abwasserhausanschluss auf Privatgrundstücken durch eine Fachfirma hergestellt werden muss und eine Abnahme am offenen Rohrgraben durch den Zweckverband "Fließtal" zu erfolgen hat. Bitte teilen Sie uns den Termin des Anschlusses mindestens 3 Werktage im Voraus mit.

 

Schutz vor Rückstau:

"Gegen zurückdringendes Schmutzwasser aus der öffentlichen Schmutzwasseranlage hat sich jeder Eigentümer selbst zu schützen. Dies hat durch den Einbau einer Rückstausicherung zu erfolgen. Diese muss für fäkalhaltiges Abwasser geeignet sein. Rückstauebene ist die Straßenoberkante vor dem anzuschließenden Grundstück. Die Rückstausicherung ist in einem gesonderten Schacht einzubauen." (Auszug aus der Schmutzwasserbeseitigungssatzung)

Liegen Ablaufstellen am Haus unterhalb der Rückstauebene gilt es folgendes zu beachten:

Nach DIN 1986-100:2016-12 dürfen Rückstauverschlüsse nur verwendet werden, wenn:

  •  Gefälle zum Kanal besteht
  • die Räume von untergeordneter Nutzung sind, d. h., dass keine wesentlichen Sachwerte oder die Gesundheit der Bewohner bei Überflutung der Räume beeinträchtigt werden;
  • der Benutzerkreis klein ist und diesem ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung steht und
  • bei Rückstau auf die Benutzung der Ablaufstelle verzichtet werden kann.

 Achtung: Es gibt beim Einbau von Rückstauverschlüssen keinen hundertprozentigen Schutz vor Rückstau!

 

Es gilt:

Ablaufstellen für Schmutzwasser, deren Wasserspiegel im Geruchverschluss unterhalb der Rückstauebene liegt, sind durch automatisch arbeitende Abwasserhebeanlagen mit Rückstauschleife nach DIN EN 12056-4 gegen Rückstau aus dem Abwasserkanal zu sichern.

 Ablaufstellen oberhalb der Rückstauebene, die im freien Gefälle entwässert werden können, dürfen nicht über eine Hebeanlage oder einen Rückstauverschluss entwässert werden.


Beteiligung an Netzausbaukosten für Bauvorhaben:

Aufgrund der hohen Attraktivität der Gemeinden Birkenwerder und Mühlenbecker Land als Wohn- und Lebensraum und der damit einhergehenden Verdichtung von Wohngebieten, sind die siedlungswasserwirtschaftlichen Anforderungen in den letzten Jahren stark gestiegen. Neben dem erhöhten Aufwand für die Betreibung, stehen Investitionen für die Erweiterung der Abwasseranlagen, um mit dem Bevölkerungswachstum Schritt zu halten.
Um diese Rahmenbedingungen zu schultern, hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Fließtal“ mit dem Beschluss 01/168/24 vom 29.02.2024 entschieden, diese Mehrkosten nicht auf die Allgemeinheit und die langjährigen Kunden abzuwälzen, sondern auf die entsprechenden Verursacher. Aus diesem Grund gilt für alle Bauvorhaben im Verbandsgebiet des Zweckverbandes „Fließtal“  folgende Regelung: Erhöht sich die Nutzungsintensität auf Grundstücken um mehr als eine Wohneinheit, werden Grundstückseigentümer künftig an den Kosten der Netzerweiterung beteiligt. Die Höhe der Beteiligung hängt von Art und Umfang der geplanten Erweiterungen ab.

Der Beschluss lautet, wie folgt:
„Die Verbandsversammlung beschließt, dass der Zweckverband für Grundstücke, deren Nutzungsintensität wesentlich erhöht wird, Netzausbaukosten nach dem Verursacherprinzip erhebt. Eine wesentliche Erhöhung der Nutzungsintensität von Grundstücken liegt vor, wenn die Nutzung eines Grundstückes, gegenüber der Kalkulation des Netzumfangs durch
1. den Bau von mehr als einer weiteren Wohneinheit pro Grundstück erhöht werden soll, oder
2. wenn ein Flurstück in seinen zum 28.01.2021 bestehenden Grenzen geteilt wird und auf den neuen Flurstücken mehr als eine Wohneinheit errichtet werden soll.
Diese Entscheidung gilt für alle Bauvorhaben in im Zusammenhang bebauten Ortsteilen nach §34 Abs. 1 BauGB und für Bauvorhaben mit B-Plan nach § 30 BauGB.
Zur Umsetzung dieser Regelung schließt der Zweckverband öffentlich-rechtliche Verträge mit den Grundstückseigentümern ab.

Die Höhe der Netzausbaukosten betragen:
3.000 € pro Wohneinheit unter 50 m²,
4.000 € pro Wohneinheit von 50 m² bis 60 m²,
5.000 € pro Wohneinheit mit von 60 m² bis 120 m²
6.000 € pro Wohneinheit > (größer) als 120 m².

Die Abrechnung erfolgt entsprechend der tatsächlich errichteten Wohneinheiten.
Bitte informieren Sie sich als Bauherr rechtzeitig über die Modalitäten und wenden Sie sich an die Mitarbeiter des Zweckverbandes “Fließtal“. 

Ihre Ansprechpartner sind:

-         für Bauvorhaben ohne Bauleitplanung          Frau Hausding
-         für Bauvorhaben mit Bauleitplanung             Herr Butto