Für eine saubere Umwelt       

Schmutzwasser

Privatkunden:

  • Für die Anmeldung verwenden Privatkunden die Formulare-> GAL-Antrag und Entwässerungsantrag. Beachten Sie bitte, beide Formulare auszufüllen.
  • Bestandspläne mit Informationen über die Grundstücksanschlussleitungen können schriftlich unter der E-Mail Adresse leitungsauskunft@zv-fliesstal.de  beantragt werden und werden nach den Preisen der Verwaltungsgebührensatzung erstellt.
  • Der Hausbau-Flyer enthält alle Informationen für Kunden, die auf ihrem Grundstück Bauen.
  • Benötigen Sie eine Grube, finden Sie hier alle nötigen Informationen.
  • Haben Sie vor einen Privatwasserzähler einbauen zu lassen? Hier finden Sie eine Liste mit zugelassenen Installateuren. Melden Sie den Privatwasserzähler mit diesem Formular an.

Aufteilung der Zuständigkeit:

Hier zwei Skizzen ab wann eine Schmutzwasseranlage oder das Niederschlagswasser öffentlich ist und ab wann nicht.

Diese Aufteilung gilt für das Schmutzwassernetz:

Aufteilung der Zuständigkeit vom Schmutzwassernetz


Diese Aufteilung gilt für das Niederschlagswasser, hier ist auch die Grundstücksanschlussleitung schon privat:

Aufteilung der Zuständigkeit vom Niederschlagswasser



Firmen:

  • Vor der Planung einer Baumaßnahme sind Unterlagen zum vorhandenen Leitungsbestand beim Zweckverband „Fließtal“ einzuholen. Einzureichen ist ein formloser schriftlicher Antrag mit Übersichtsplan und Entwurf unter der E-Mail Adresse leitungsauskunft@zv-fliesstal.de.
  • Jegliche Erdarbeiten innerhalb der öffentlichen Flächen des Verbandsgebietes dürfen nur nach Genehmigung durch den Zweckverband „Fließtal“ vorgenommen werden. Unsere Leitungsschutzanweisung finden Sie unter dem Link.
  • Eine Stellungnahme bzw. Zustimmung einer geplanten Baumaßnahme durch den Zweckverband "Fließtal" erfolgt nach Vorlage der Ausführungsunterlagen. Bei Einreichung von Entwurfsplanungen erfolgt eine Zustimmung mit einzuhaltenden Hinweisen und Bedingungen des Zweckverbandes, die dann in die Ausführungsunterlagen einzuarbeiten sind.