Für eine saubere Umwelt       

Über das Portal "WATERLOO" können Sie uns Ihre Zählerstände mitteilen:

Ab jetzt nutzen wir für die Zählerstandsmeldung der PWZ (Privatwasserzähler/Gartenwasserzähler) die Software „WATERLOO“ somit kann die Meldung direkt dort über das Onlineportal www.zählerstand.io oder per Chatbot www.splashy.io sowie der 24h-Hotline-Nr.: 0157 35989639 erfolgen. "WATERLOO" ist vom 22.11. - 22.01. geöffnet!


Info zum Einbau von einem Privatwasserzähler:



Privatwasserzähler
Seit dem 01.01.2018 gilt für Privatwasserzähler folgendes:

  • Privatwasserzähler dürfen nur noch von zugelassenen Installationsunternehmen installiert werden (zugelassene Installationsunternehmen)
  • Die Zulassung des Installateurs muss nachgewiesen werden
  • Der zugelassene Installateur muss den sachverständigen Einbau auf dem vorgedruckten Formular PWZ bestätigen
  • Die Verplombung durch den Zweckverband "Fließtal" fällt weg.


Privatwasserzähler ermitteln genau, wie viel Wasser genutzt wird und unterliegen den gleichen rechtlichen Vorgaben, wie die Messeinrichtung unseres Trinkwasserversorgers, der Wasser Nord GmbH & Co. KG. Sie haben also grundsätzlich eine Eichfrist von sechs Jahren. Diese Zähler, die auch Privatwasserzähler (PWZ) genannt werden, ermitteln z.B. genau, wie viel Wasser man für die Gartenbewässerung nutzt, denn Gartenwasser wird nicht als Schmutzwasser abgerechnet. Dadurch können Schmutzwasserkosten gespart werden. Zähler, die 2019 eingebaut wurden, müssen also schleunigst von einem zugelassenen Installateur ausgetauscht werden.


Eichfrist nicht verpassen
Privatwasserzähler, deren Eichfrist abgelaufen ist, können in der Schmutzwasserabrechnung nicht berücksichtigt werden. Ein großer, pflegeintensiver Garten benötigt durchaus 50 bis 70 Liter pro Tag. Es lohnt sich also, rechtzeitig einen neuen Gartenwasserzähler einbauen zu lassen. Für 2019 eingebaute und geeichte Zähler ist nun – vor Beginn der Gartensaison – der letztmögliche Zeitpunkt zum Wechseln, ohne dass sich der Verzug in der Wasserabrechnung niederschlägt. Es wird höchste Zeit, sich jetzt um den Wechsel des PWZ zu kümmern, damit jeder Tropfen, der zur Bewässerung des Gartens genutzt wird, nicht als Schmutzwasser berechnet wird.


Fachgerechter Zählerwechsel
Der Zählerwechsel muss von einer Fachfirma ausgeführt werden, die eine Zulassung für die Installation von Trinkwasseranschlüssen hat. Eine Liste der zugelassenen Firmen hat beispielsweise die Wasser Nord GmbH & Co. KG veröffentlicht. Der fachgerechte Einbau muss durch den Installateur bestätigt werden und vom Kunden an uns mittels PWZ-Formular mitgeteilt werden. Die früher notwendige Verplombung durch den Zweckverband fällt weg. Die Verantwortung und die Kosten für Einbau, Wartung und Austausch des Privatwasserzählers (alle sechs Jahre) trägt der Bürger selbst. In Gärten, die mangels Brunnen oder Zisterne mit Trinkwasser bewässert werden, zahlt sich unter Umständen der Zählerwechsel jedoch schnell aus.


Wichtig
Denken Sie am Ende jeden Jahres daran, dass Sie den Zählerstand des Privatwasserzählers melden. Sie erhalten keine Zählerpostkarte. Die Zählermeldung erfolgt über die Software WATERLOO, entweder per Webseite www.zaehlerstand.io , per Chatbot www.splashy.io oder über die 24h-Hotline-Nr.: 0157 35989639. 

Die App funktioniert dafür nicht!

Freigeschaltet wird WATERLOO für unsere Kunden vom 22.11. bis 22.01..
Die Eingabe Ihrer Daten ist vom Datenschutz gesichert. Das Prozedere gilt ebenfalls für private Messeinrichtungen, die als Sanitär- oder Hauptwasserzähler genutzt werden.


Wichtig bei der Eingabe über das Waterloo-Portal:
Bitte geben Sie bei der Eingabe über das Waterloo-Portal Ihre 8-stellige Kundennummer des Zweckverbandes "Fließtal" mit 0-en vor der Ziffer aufgefüllt an (z.B.: 00001234). Keinen Bindestrich und keine Ziffern nach einem Bindestrich.
Den Zählerstand bitte ohne Nachkommastellen  angeben.
Es geht hierbei nur um den privat eingebauten Zähler, nicht um den Funkzähler.


Text /Foto: os und  Zweckverband „Fließtal“

17.03.2025