Für eine saubere Umwelt       

weitere Informationen zum Anschluss

Herstellung der Grundstücksanschlüsse:

Beachten Sie, dass der Abwasserhausanschluss auf Privatgrundstücken durch eine Fachfirma hergestellt werden muss und eine Abnahme am offenen Rohrgraben durch den Zweckverband "Fließtal" zu erfolgen hat. Bitte teilen Sie uns den Termin des Anschlusses mindestens 3 Werktage im Voraus mit.

 

Schutz vor Rückstau:

"Gegen zurückdringendes Schmutzwasser aus der öffentlichen Schmutzwasseranlage hat sich jeder Eigentümer selbst zu schützen. Dies hat durch den Einbau einer Rückstausicherung zu erfolgen. Diese muss für fäkalhaltiges Abwasser geeignet sein. Rückstauebene ist die Straßenoberkante vor dem anzuschließenden Grundstück. Die Rückstausicherung ist in einem gesonderten Schacht einzubauen." (Auszug aus der Schmutzwasserbeseitigungssatzung)

Liegen Ablaufstellen am Haus unterhalb der Rückstauebene gilt es folgendes zu beachten:

Nach DIN 1986-100:2016-12 dürfen Rückstauverschlüsse nur verwendet werden, wenn:

  •  Gefälle zum Kanal besteht
  • die Räume von untergeordneter Nutzung sind, d. h., dass keine wesentlichen Sachwerte oder die Gesundheit der Bewohner bei Überflutung der Räume beeinträchtigt werden;
  • der Benutzerkreis klein ist und diesem ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung steht und
  • bei Rückstau auf die Benutzung der Ablaufstelle verzichtet werden kann.

 Achtung: Es gibt beim Einbau von Rückstauverschlüssen keinen hundertprozentigen Schutz vor Rückstau!

 

Es gilt:

Ablaufstellen für Schmutzwasser, deren Wasserspiegel im Geruchverschluss unterhalb der Rückstauebene liegt, sind durch automatisch arbeitende Abwasserhebeanlagen mit Rückstauschleife nach DIN EN 12056-4 gegen Rückstau aus dem Abwasserkanal zu sichern.

 Ablaufstellen oberhalb der Rückstauebene, die im freien Gefälle entwässert werden können, dürfen nicht über eine Hebeanlage oder einen Rückstauverschluss entwässert werden.