Für eine saubere Umwelt       

Bauen

Privatkunden:

  • Privatkunden haben sich, sofern sie noch nicht beim Zweckverband angemeldet sind, immer anzumelden (mit beiden Formularen-> GAL-Antrag und Entwässerungsantrag).
  • Bestandspläne mit Informationen über die Grundstücksanschlussleitungen können schriftlich unter der E-Mail Adresse leitungsauskunft@zv-fliesstal.de beantragt werden und werden nach den Preisen der Verwaltungsgebührensatzung,  erstellt.
  • Dieser Flyer enthält alle Informationen für Kunden, die auf ihrem Grundstück Bauen.
  • Benötigen Sie eine Grube, finden Sie hier alle nötigen Informationen.
  • Haben Sie vor einen Privatwasserzähler einbauen zu lassen? hier finden Sie eine Liste mit zugelassenen Installateuren. Melden Sie den Privatwasserzähler mit diesem Formular an.

Aufteilung der Zuständigkeit:

Hier zwei Skizzen ab wann eine Schmutzwasseranlage oder das Niederschlagswasser öffentlich ist und ab wann nicht.

Diese Aufteilung gilt für das Schmutzwassernetz:

Aufteilung der Zuständigkeit vom Schmutzwassernetz


Diese Aufteilung gilt für das Niederschlagswasser, hier ist auch die Grundstücksanschlussleitung schon privat:

Aufteilung der Zuständigkeit vom Niederschlagswasser



Firmen:

  • Vor der Planung einer Baumaßnahme sind Unterlagen zum vorhandenen Leitungsbestand beim Zweckverband „Fließtal“ einzuholen. Einzureichen ist ein formloser schriftlicher Antrag mit Übersichtsplan und Entwurf unter der E-Mail Adresse leitungsauskunft@zv-fliesstal.de.
  • Jegliche Erdarbeiten innerhalb der öffentlichen Flächen des Verbandsgebietes dürfen nur nach Genehmigung durch den Zweckverband „Fließtal“ vorgenommen werden. Unsere Leitungsschutzanweisung finden Sie unter dem Link.
  • Eine Stellungnahme bzw. Zustimmung einer geplanten Baumaßnahme durch den Zweckverband "Fließtal" erfolgt nach Vorlage der Ausführungsunterlagen. Bei Einreichung von Entwurfsplanungen erfolgt eine Zustimmung mit einzuhaltenden Hinweisen und Bedingungen des Zweckverbandes, die dann in die Ausführungsunterlagen einzuarbeiten sind.



Beteiligung an Netzausbaukosten für Bauvorhaben:

Aufgrund der hohen Attraktivität der Gemeinden Birkenwerder und Mühlenbecker Land als Wohn- und Lebensraum und der damit einhergehenden Verdichtung von Wohngebieten, sind die siedlungswasserwirtschaftlichen Anforderungen in den letzten Jahren stark gestiegen. Neben dem erhöhten Aufwand für die Betreibung, stehen Investitionen für die Erweiterung der Abwasseranlagen, um mit dem Bevölkerungswachstum Schritt zu halten.

Aus diesem Grund gilt für alle Bauvorhaben im Verbandsgebiet des Zweckverbandes „Fließtal“  folgende Regelung: Erhöht sich die Nutzungsintensität auf Grundstücken um mehr als eine Wohneinheit, werden Grundstückseigentümer künftig an den Kosten der Netzerweiterung beteiligt. Die Bewertung der Erhöhung der Nutzungsintensität bezieht sich auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Kalkulation des Netzumfangs. Die Höhe der Beteiligung hängt von Art und Umfang der geplanten Erweiterungen ab. Diese Regelung beruht auf Beschlüssen der Verbandsversammlung vom 21.11.2019 bzw. 28.01.2021. Mehr Informationen erhalten Sie beim Zweckverband „Fließtal“.

Bitte informieren Sie sich als Bauherr rechtzeitig über die Modalitäten und wenden Sie sich an die Mitarbeiter des Zweckverbandes “Fließtal“. Ihre Ansprechpartner sind:

-         für Bauvorhaben ohne Bauleitplanung          Frau Hausding

-         für Bauvorhaben mit Bauleitplanung             Herr Butto