Für eine saubere Umwelt       

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Ihr Zweckverband "Fließtal"


Privatwasserzähler ermitteln genau, wie viel Wasser genutzt wird und unterliegen den gleichen rechtlichen Vorgaben, wie die Messeinrichtung unseres Trinkwasserversorgers, der Wasser Nord GmbH & Co. KG. Sie haben also grundsätzlich eine Eichfrist von sechs Jahren. Diese Zähler, die auch Privatwasserzähler (PWZ) genannt werden, ermitteln z.B. genau, wie viel Wasser man für die Gartenbewässerung nutzt, denn Gartenwasser wird nicht als Schmutzwasser abgerechnet. Dadurch können Schmutzwasserkosten gespart werden. Zähler, die 2017 eingebaut wurden, müssen also schleunigst von einem zugelassenen Installateur ausgetauscht werden.

Alle sechs Jahre Privatwasserzähler wechseln

Im Haus oder der Wohnung verbrauchtes Wasser, das durch Spüle, Waschbecken, Dusche und Toilette in die Kanalisation geleitet wird, muss gereinigt werden. Zu den Kosten für den Wasserverbrauch kommen also noch die Reinigungskosten für das Schmutzwasser hinzu, die meist ein Vielfaches der Trinkwasserkosten betragen. In den Gemeinden Birkenwerder und Mühlenbecker Land kostet die Entsorgung von Schmutzwasser 3,08 Euro pro Kubikmeter (für die Schmutzwasserentsorgung aus abflusslosen Sammelgruben 14,50 Euro pro Kubikmeter und für die Klärschlammentsorgung aus Kleinkläranlagen 31,94 Euro pro Kubikmeter).
Wasser, das für die Gartenbewässerung über einen Privatwasserzähler genutzt wird, landet jedoch gar nicht in der Kanalisation und muss nicht gereinigt werden. Um das im Garten verbrauchte Wasser nicht als Schmutzwasser bezahlen zu müssen, lohnt sich der Einbau einer privaten Gartenwasseruhr. Diese haben jedoch stets eine Eichfrist von sechs Jahren. Das heißt, sie müssen alle sechs Jahre ausgetauscht werden.

Eichfrist nicht verpassen

Privatwasserzähler, deren Eichfrist abgelaufen ist, können in der Schmutzwasserabrechnung nicht berücksichtigt werden. Ein großer, pflegeintensiver Garten benötigt durchaus 50 bis 70 Liter pro Tag. Es lohnt sich also, rechtzeitig einen neuen Gartenwasserzähler einbauen zu lassen. Für 2017 eingebaute und geeichte Zähler ist nun – vor Beginn der Gartensaison – der letztmögliche Zeitpunkt zum Wechseln, ohne dass sich der Verzug in der Wasserabrechnung niederschlägt. Es wird höchste Zeit, sich jetzt um den Wechsel des PWZ zu kümmern, damit jeder Tropfen, der zur Bewässerung des Gartens genutzt wird, nicht als Schmutzwasser berechnet wird.

Fachgerechter Zählerwechsel

Der Zählerwechsel muss von einer Fachfirma ausgeführt werden, die eine Zulassung für die Installation von Trinkwasseranschlüssen hat. Eine Liste der zugelassenen Firmen hat beispielsweise die Wasser Nord GmbH & Co. KG veröffentlicht. Der fachgerechte Einbau muss durch den Installateur bestätigt werden und vom Kunden an uns mittels PWZ-Formular mitgeteilt werden. Die früher notwendige Verplombung durch den Zweckverband fällt weg. Die Verantwortung und die Kosten für Einbau, Wartung und Austausch des Privatwasserzählers (alle sechs Jahre) trägt der Bürger selbst. In Gärten, die mangels Brunnen oder Zisterne mit Trinkwasser bewässert werden, zahlt sich unter Umständen der Zählerwechsel jedoch schnell aus.

Wichtig

Denken Sie am Ende jeden Jahres daran, dass Sie den Zählerstand des Privatwasserzählers melden. Sie erhalten keine Zählerpostkarte. Die Zählermeldung erfolgt über die Software WATERLOO, entweder per Webseite www.zaehlerstand.io , per Chatbot www.splashy.io oder über die 24h-Hotline-Nr.: 0157 35989639. Freigeschaltet wird WATERLOO für unsere Kunden vom 22.11. bis 22.01.. Das Prozedere gilt ebenfalls für private Messeinrichtungen, die als Sanitär- oder Hauptwasserzähler genutzt werden.

Text /Foto: os und  Zweckverband „Fließtal“

01.03.2024

Die Toilette ist keine Müllkippe

Es ist schon erstaunlich, was so alles über die Toilette entsorgt wird. Wir möchten dafür sensibilisieren und weisen deshalb auf die steigenden Müllmengen in Deutschlands Abwasserkanälen hin. Allen voran landen Feuchttücher, Wattestäbchen und andere Hygieneartikel nach ihrer Nutzung oftmals nicht da, wo sie landen sollten – nämlich im Hausmüll, sondern in der Toilettenschüssel.
Dabei haben diese Dinge, genau wie nicht mehr benötigte oder alte Arzneimittel und Chemikalien, nichts im WC zu suchen. Warum? Feuchttücher sind beispielsweise reißfest, weshalb sie sich im Wasser nicht zersetzen. Das führt zu sogenannten Verzopfungen. Im schlimmsten Fall legen sie sogar Pumpen lahm. Und das Entfernen ist nur mit erheblichem Aufwand möglich. Im Einzelfall kann das mal schnell mehrere zehntausend Euro pro Pumpe kosten. Diese Kosten tragen am Ende alle Verbraucher. Deshalb: Wasser sollte nicht über den normalen Gebrauch hinaus verunreinigt werden. Ein sorgsamer und nachhaltiger Umgang mit Wasser heißt, es nicht mit Dingen zu befrachten, die nicht hinein gehören. Die Toilette ist keine Müllkippe.
Nicht ins WC gehören:
Farben, Lacke, Lösungsmittel und andere Chemikalien …
… verunreinigen das Wasser. Auch chemische Mittel wie Rohrreiniger belasten es schwer oder können in den Klärwerken oft gar nicht abgebaut werden. Chemikalien sollten über Schadstoffsammelstellen entsorgt werden.
Feste Stoffe und Gegenstände (Textilien, WC- und Babyfeuchttücher, Wattestäbchen- und Pads, Rasierklingen, Tampons und Binden, Windeln, Kondome, Katzenstreu oder Kunststoffe)…
… können Hausleitungen und die Kanalisation verstopfen, im schlimmsten Fall Pumpen außer Betrieb setzen und zu Störungen im Klärwerk führen. All das muss in Klärwerken mit großem technischen Aufwand und enormen Zusatzkosten entfernt werden. Übrigens: Auch Zigarettenkippen verunreinigen durch ihre Giftstoffe zusätzlich das Wasser.
Speisereste, Fette und Öle …
… verkleben die Kanalisation und führen zu Geruchsbelästigungen. Schädlinge wie Ratten werden durch die Entsorgung von Speiseresten über die Toilette angelockt. Diese gehören in die Restmüll, besser in die Biotonne.
Medikamente …
… lassen sich in der Regel nur schwer abbauen. Viele der darin enthaltenen Wirkstoffe können selbst modernste Kläranlagen nicht entfernen. So gelangen diese dann in den Wasserkreislauf. Deswegen dürfen Medikamente und Chemikalien keinesfalls über den Ausguss oder die Toilette entsorgt werden. Nicht mehr benötigte oder abgelaufene Medikamente gehören (je nach Region) in den Hausmüll, wo sie anschließend verbrannt werden, zu stationären Schadstoffsammelstelle. Teilweise nehmen auch Apotheken alte Medikamente zurück. http://www.arzneimittelentsorgung.de

Die Berliner Wasserbetriebe haben ein tolles Musikvideo dazu gemacht. Gerne über den Button, den Link oder oben auf das Bild klicken und mal reinhören.
https://www.youtube.com/watch?v=XiZ5EopZztc

Quelle: VKU
Bildquelle: DIN 1986-30
Videoquelle: BWB

23.11.2023

Kurze Informationsfilme:

Wohin mit abgelaufenen Medikamenten?

Sauberes Wasser ist für uns selbstverständlich.

Quelle: VKU



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